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#382 Die Freimaurer-Leaks: Einstweilige Verfügung!

#382 Die Freimaurer-Leaks: Einstweilige Verfügung!

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Von Michael Nikbakhsh. Stefan Lassnig hat wieder mal
vorbeigeschaut, wir sprechen über unseren Buchverlag Edition Lauter
und das nahende Freimaurer-Buch von Peter Gnaiger, das am 18.
Oktober in der Kulisse Wien vorgestellt wird.   Diese
Buchpräsentation wird insofern speziell, als wir zwar den Autor und
den Verlag auf der Bühne haben werden – aber kein Buch. 
Tatsächlich verzögert sich die Auslieferung um ein paar Tage, weil
der ORF-Journalist Martin Haidinger
beim Oberlandesgericht Wien eine Einstweilige Verfügung
gegen die Verwendung unseres ursprünglich geplanten Titels „Unter
Brüdern – Die Freimaurer-Leaks“ erwirkt hat. Haidinger
hatte vor 19 Jahren einen Kriminalroman mit dem Titel „Unter
Brüdern“ veröffentlicht und macht nun Urheberrechte geltend. 
Dies ungeachtet der Tatsache, dass in den vergangenen Jahrzehnten
unzählige Bücher, Filme und Artikel unter ebendiesem Titel
erschienen sind und dies in völlig unterschiedlichem Kontext. Der
ORF-Journalist hatte zunächst (ohne vorangehende Information an
uns) am 3. September eine Unterlassungsklage – Streitwert mehr als
60.000 Euro – und einen Antrag auf Einstweilige Verfügung (EV) beim
Handelsgericht Wien eingebracht. Der EV-Antrag wurde von der
Erstrichterin tags darauf abgewiesen, weil ihrer Erkenntnis nach
keine Verwechslungsgefahr bestünde.  Der Kläger ging daraufhin
vor dem OLG Wien in Rekurs – und bekam am 15. September in zweiter
Instanz Recht. Das OLG bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen dem
Kriminalroman aus dem Jahr 2007 (der im Milieu der
Studentenverbindungen spielt) und einem Sachbuch über die
Freimaurerei 19 Jahre danach.  Die Entscheidung des OLG fiel
innerhalb von drei Werktagen – ohne, dass wir Gelegenheit gehabt
hätten, uns zu äußern.  Der Verlag Edition Lauter wurde im
EV-Verfahren weder in der ersten noch in der zweiten Instanz zu
einer Stellungnahme aufgefordert – und es wurde uns
gegenüber laut unserem Rechtsvertreter Michael
Borsky nicht ausreichend begründet, warum wir nicht
angehört wurden.  Auch zur eigentlichen Unterlassungsklage vom
3. September dürfen wir uns nicht bei Gericht äußern. Das
Handelsgericht Wien hat dem Verlag kürzlich schriftlich und
unmissverständlich aufgetragen, die Klage bis auf Weiteres nicht zu
beantworten.  Das Buch erscheint nun Ende Oktober unter dem
Titel „Die Freimaurer-Leaks“ – mit schwarzen Balken am Cover.
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Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
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„#382 Die Freimaurer-Leaks: Einstweilige Verfügung!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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