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Man denken, mit der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist
der Betrieb schon abgesichert, wenn beim Kunden mal was
schiefgeht. Ist aber nicht so, und genau diese Verwechslung kann
teuer werden.

In dieser Folge geht es um zwei Dinge: was du bei Versicherungen
als Gründer wirklich brauchst, und was sich ändert, sobald der
erste Mitarbeiter dazukommt.

Hinweis: Das hier ersetzt keine Rechtsberatung, sondern zeigt dir
die Grundlagen, auf die es ankommt. Für deine eigene Situation
gehört das in ein Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt oder
Steuerberater.

Kapitelüberschriften (Zeitstempel werden nach der Aufnahme anhand
der fertigen Datei ergänzt, keine Schätzung vorab):

Die Verwechslung, die teuer werden kann

Die Berufsgenossenschaft: Pflicht, aber kein Haftpflichtschutz

Die Betriebshaftpflicht: keine Pflicht, aber Grundausstattung

Was sich mit dem ersten Mitarbeiter ändert

Einmal sauber aufsetzen statt später reparieren

Genannte Vorschriften und Werte, mit Quelle zum Nachlesen:

Anmeldefrist bei der Berufsgenossenschaft: eine Woche nach Beginn
des Unternehmens, nach Paragraf 192 SGB VII. Gilt unabhängig
davon, ob mit oder ohne Mitarbeiter.

Nachweisgesetz: schriftlicher Arbeitsvertrag mit den wesentlichen
Arbeitsbedingungen.

Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1.
Januar 2026, auch für Aushilfen und Minijobber.

Informationsstand: August 2026. Geprüft am 28. August 2026.

Ich bin kein Rechtsanwalt und keine Versicherungsberatung im
engeren Sinn. Diese Folge ordnet dein unternehmerisches Risiko
ein, sie empfiehlt kein bestimmtes Produkt, keinen Tarif und
keinen Anbieter. Für die konkrete Ausgestaltung deiner
Versicherungen gehört das Gespräch mit einem spezialisierten
Berater dazu.

#Handwerk #Absicherung #Versicherung #Mittelstand
#Unternehmerkompass
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„BG allein reicht NICHT“

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