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In dieser Podcastfolge behandeln wir das Thema Rückforderungen
von Corona-Beihilfen in einem rechtlichen Kontext, insbesondere
im Hinblick auf die Verjährung dieser Forderungen im Jahr 2025.
Die André Schenk (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) und
Florian Hayko (Rechtsanwalt und Corona Soforthilfe-Experte)
diskutieren, dass die dreijährige Verjährungsfrist des
Zivilrechts auch im Verwaltungsrecht gilt und dass die Verjährung
nur durch einen ordnungsgemäß zugestellten Bescheid aufgehalten
werden kann. Ein konkreter Fall, bei dem ein Bescheid aufgrund
einer falschen Adressierung nicht zugestellt werden konnte und
die Forderung somit nach Ansicht von Florian und André verjährt
ist, wird als Beispiel angeführt.

André betont die Bedeutung, solche Bescheide kritisch zu prüfen
und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, da auch bei
berechtigten Rückforderungen die Verjährung eine Rolle spielen
kann und eine Ratenzahlung oder eine Reduzierung der Forderung
oft möglich ist.

SBS Legal Rechtsanwälte Hans-Henny-Jahnn-Weg 49 22085 Hamburg

Dies ist ein Podcast von SBS Legal Rechtsanwälte aus Hamburg!
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„Corona-Update Teil 3“

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