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Leider haben die Gutachterlichen Bescheide der
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die zumeist den
Landesärztekammern angeschlossen sind, seit geraumer Zeit nicht
mehr das Gewicht bzw. die Relevanz, die sie früher hatten. Früher
heißt in diesem Fall in den ersten Jahren nach dem
Jahrtausendwechsel. Gerne empfehlen die Haftpflichtversicherer
der Ärzte und Krankenhäuser diesen Weg. Wissend, dass zwischen 70
und 80% der Bescheide zugunsten der Behandlerseite ausgehen. Und
selbst wenn einmal ein für den Patienten positiver Bescheid
ergangen ist, wollen diese oftmals – und dies trotz der
ursprünglichen Empfehlung, diesen Weg zu bestreiten – nicht in eine
außergerichtliche Schadensregulierung eintreten. So auch im
Fall von Annegret, die trotz festgestellter neurologischer Ausfälle
erst viel zu spät behandelt worden ist und jetzt zeitlebens mit
etlichen Beschwerden und Einschränkungen zu kämpfen hat. Da ist der
sechsstellige Schadensersatzbetrag, den sie nach Jahren erhält auch
nur ein schwacher Trost. Umso freudiger ist dagegen die
Nachricht einer Hörerin, die einen Patienten der Praxis, in der sie
arbeitet, vor einem größeren Schaden bewahrt hat. Und dies aufgrund
von Informationen, die sie aus einer der jüngeren Folgen des
Podcasts gewonnen hatte. +++ Unsere allgemeinen
Datenschutzrichtlinien finden Sie unter
https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++Unsere
allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter
https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für
Kalifornien sind unter
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„Tatort Krankenhaus - Das Hämatom“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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