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Ergibt sich während einer Operation ein für den Arzt sofort
erkennbarer neuer Befund, darf er in der Regel nicht ohne neue
Aufklärung des Patienten weiter operieren. Er darf sich auch nicht
darauf verlassen, dass durch die vorbehandelnden und überweisenden
Ärzte umfassend aufgeklärt wurde. Hat der Arzt vor der
Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende
Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die
Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich
ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der
Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung
in den weitergehenden Eingriff einholen. Das gilt erst recht,
wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder
narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.  Oftmals
führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt
nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella
passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53  von "Tatort
Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies
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„Tatort Krankenhaus - Dehnungsstreifen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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