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Aargau: Verwahrter Gewalttäter darf nicht spazieren gehen

Aargau: Verwahrter Gewalttäter darf nicht spazieren gehen

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Das Verwaltungsgericht stuft einen verurteilten Gewalttäter als so
gefährlich ein, dass es dessen Gesuch für 5 Stunden Ausgang
ablehnt. Der psychisch kranke Täter hatte vor 30 Jahren zwei Männer
schwer verletzt. Seither ist er verwahrt und darf das Gefängnis
nicht verlassen. Weiter in der Sendung: · Die GLP Aargau wusste,
dass ihr Regierungskandidat Dominik Gresch Betreibungen am Hals
hatte. Sie ging auch davon aus, dass diese Sache an die
Öffentlichkeit gelangen würde. Aber von sich aus wollte die Partei
nicht darüber reden.
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„Aargau: Verwahrter Gewalttäter darf nicht spazieren gehen“

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