Ab 2027 soll die Bestehensquote jeder Fahrschule
öffentlich abrufbar sein. Damit steht auch deine Durchfallquote
im Netz — und drei Dinge ändern sich für deine
Anmeldungen.
Der Gesetzentwurf zur Fahrschulreform sieht ein öffentliches
Register vor: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen,
vergleichbar für jeden. Das trifft auf eine ohnehin angespannte
Lage — 2025 sind 44 Prozent der Pkw-Fahrschüler in der Theorie
durchgefallen und 37 Prozent in der Praxis, bei einem Höchststand
von 2,04 Millionen Theorieprüfungen (TÜV-Verband, 11.02.2026).
DREI PUNKTE
1. Deine Quote wird zur öffentlichen Kennzahl.
Kein Interessent sieht, welche Fälle du übernommen hast oder wie
lang bei euch die Prüfungswartezeiten sind. Er sieht eine Zahl.
2. Was jemand findet, wenn er dich vergleicht.
Wer sich anmelden will, tippt deinen Namen ein, bevor er anruft.
Deine Außenwirkung entscheidet nicht nur, OB jemand kommt —
sondern WER.
3. Woher deine Anmeldungen wirklich kommen.
Mundpropaganda ist gut, aber nicht steuerbar, nicht messbar und
gehört dir nicht. Die meisten Inhaber glauben zu wissen, woher
ihre Anmeldungen kommen. Nachweisen kann es fast keiner.
DIE SCHLUSSFOLGERUNG
Wer genau so viele Anfragen hat wie Plätze, muss jeden nehmen.
Wer mehr hat, kann ausbilden, wer wirklich anfangen will — und
genau das steht ab 2027 in einer Zahl, die jeder lesen kann.
EINORDNUNG — Stand 17.08.2026
Die Reform ist noch nicht geltendes Recht: Der Gesetzentwurf
liegt seit Ende Juli 2026 im Bundestag (BT-Drs. 21/7404), die
Verordnung beim Bundesrat (BR-Drs. 365/26). Der Gesetzgeber
spricht von Bestehens- bzw. Erfolgsquoten — die Durchfallquote
ist dieselbe Zahl von der anderen Seite. Nach Entwurfsstand geht
es um die Bestehensquote in der praktischen Prüfung sowie um die
Preise, veröffentlicht über die Plattform Mobilithek. Die
genannten 44 und 37 Prozent sind bundesweite Durchschnittswerte
für B/BF17 aus dem Prüfungsjahr 2025 und beziehen sich auf keine
einzelne Fahrschule. Keine Rechtsberatung.
QUELLEN
— TÜV-Verband, Datenreport Fahrerlaubnisprüfungen, 11.02.2026
— Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes, BT-Drs.
21/7404
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