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Beschreibung
vor 1 Woche
Ich spreche heute mit Daniela Joachim und Marc Ziemann. Daniela
ist die Vorstandvorsitzende von dem Bund deutscher Cannabis
Patienten kurz BdCan. Marc engagiert sich dort als Kassenwart.
Beide sind Cannabis Patienten und über die Verbandstätigkeit
vertreten sie Anliegen zahlreicher Cannabis-Patientinnen und
Patienten. Wir sprechen heute aus einem besonderen Grund,
denn es geht um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, was am
10.07., also am Freitag in die 2. und 3. Lesung gehen soll, um
dann verabschiedet zu werden. Das Gesetz beinhaltet unter
anderem, dass Cannabis-Blüten aus dem GKV-Leistungskatalog
herausgenommen werden sollen. Als wenn das nicht schon genug ist,
um schwer kranke Menschen von ihrer medizinischen Versorgung
auszuschließen, die gut eingestellt sind auf die Blüten. Es kommt
noch schlimmer, denn es gibt weitere Änderungen.
Im Wortlaut heißt es in dem Entwurf:
Es wird festgelegt, dass die Verordnung von cannabishaltigen
Rezepturen grundsätzlich erst nacheinem mindestens sechsmonatigen
Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen
Fertigarzneimittel zulässig ist.
• Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass zugelassene
Fertigarzneimittel gegenüber nicht zugelassenen
Rezepturarzneimitteln grundsätzlich die zweckmäßigere
Versorgungsform darstellen.
Was das für alle Cannabis Patientinnen und Patienten
bedeutet, die gut eingestellt sind, besprechen wir in dieser
aktuellen Sonderfolge des VCA Hanf Gespräch.
Zu hören und zu sehen ist der Podcast auf Spotify, Apple
Podcasts, YouTube und der Website des VCA.
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