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Beschreibung
vor 1 Woche
Was ist unter Spitalplanung zu verstehen? Wie könnte eine Reform
des Krankenversicherungsmodells aussehen? Und worin unterscheidet
sich eigentlich das Gesundheitsrecht vom Medizinrecht?
Prof. Bernhard Rütsche zeigt im Gespräch mit Laura Mesa Pascasio
die Grundzüge des Gesundheitsrechts auf. Nach einer kurzen
Einführung in das Thema werden gleich zwei grosse Bereiche des
Gesundheitsrechts thematisiert; die Spitalplanung und die
Krankenkassenprämien.
Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche ist Ordinarius für Öffentliches
Recht und Rechtsphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Luzern.
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