Es gilt die Unfallsvermutung

Es gilt die Unfallsvermutung

vor 2 Wochen
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Ein Steirer stürzt allein vom Rad, niemand sonst ist beteiligt –
und bekommt 50 Euro Strafe. Rechtlich gedeckt, sagt der ÖAMTC.
Ein Präzedenzfall, sagt die Bundesregierung. Mit der neuen BUSS
werden Unfälle ohne Beteiligte künftig flächendeckend
sanktioniert, kontrolliert wird stichprobenartig, es gilt die
Unfallsvermutung. Anfechtung möglich – die Beweislast liegt beim
Verunfallten. Der Bundesgrantler erklärt, warum jeder Sturz drei
Rollen besetzt, wer straffrei fallen darf und weshalb Liegen
demnächst meldepflichtig wird. Satire aus dem Bundesgrantleramt:
Radunfall, Verwaltungsstrafe, Eigenverantwortung, Österreich.
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