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Beschreibung
vor 2 Tagen
Aufenthaltstitel für berufserfahrene Nichtfachkräfte -
Erfahrungssäule
2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde erläutert die Möglchkeit für
einen Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG für berufserfahrene
Nichtfachkräfte - aber mit mindestens 2-jähriger Ausbildung
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite:
https://www.familiennachzug-visum.de
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vor 1 Monat
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