Recht auf Reparatur

Recht auf Reparatur

vor 3 Tagen
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Beschreibung

vor 3 Tagen

Die Right-to-Repair-Bewegung


Die Right-to-Repair setzt sich seit den frühen 2000er-Jahren
weltweit für die Reparierbarkeit von Elektronikprodukten ein. Sie
sollen so gebaut werden, dass sie von den Nutzer:innen selbst
oder durch unabhängige Werkstätten instandgesetzt werden können.
Ziel ist es, Konsumentenrechte zu stärken und Elektroschrott zu
reduzieren. Mit der 2024 beschlossenen EU-Richtlinie, die bis
Juli 2026 umgesetzt werden muss, gibt es erstmals einen
verbindlichen Rahmen für das "Recht auf Reparatur". Hersteller
müssen dann Reparaturen erleichtern, Ersatzteile bereitstellen
und mehr Transparenz schaffen. Aber es gibt Lücken: Die Regeln
gelten nur für ausgewählte Produktgruppen, Ersatzteile können
teuer sein, Software-Sperren oder proprietäre Systeme Reparaturen
weiterhin erschweren. - Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in
Ö1 am 15. 06. 2026.


Gestaltung: Anika Haider
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