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  4. Wie lange muss man nach der Scheidung Unterhalt zahlen? | Scheidungsanwalt Zürich
Wie lange muss man nach der Scheidung Unterhalt zahlen? Schweizer
Recht im Klartext – nicht zwingend lebenslang, oft gar nicht. In
dieser Folge: Kindesunterhalt: bis Volljährigkeit/Erstausbildung
(18–25) Nachehelicher Unterhalt: kein Lebenshaltungsabo
(BGer-Praxis) 4 Faktoren bestimmen die Dauer Auskaufsbetrag als
Einmallösung Anpassung bei veränderten Verhältnissen +41 44 499 05
04 www.scheidungsanwaltzuerich.ch Dufourstrasse 48, 8008 Zürich Für
mehr Informationen zu diesem Thema besuchen Sie
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„Wie lange muss man nach der Scheidung Unterhalt zahlen? | Scheidungsanwalt Zürich“

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