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Beschreibung
vor 1 Tag
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. Heute
XXL
15 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Verdachtsberichterstattung: Erlaubt? Und falls ja: in welcher
Form? Was darf die Presse, was darf sie nicht?
Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, auch im
Vorfeld von Prozessen über Taten und mögliche Täter unterrichtet
zu werden. Was man aber nicht vergessen darf: Ein einmal
öffentlich erhobener Vorwurf ist nicht mehr zurückzuholen und
hinterlässt oft eine Schneise der Verwüstung bei den
Betroffenen.
Und was, wenn die dann doch unschuldig waren?
Wir erklären Euch das Wichtigste rund um zulässige
Verdachtsberichterstattung.
FunFact: Straftaten sind besonders interessant, solange sie nicht
endgültig aufgeklärt sind.
FunFact 2: Jörg ist als Richter tatsächlich für presserechtliche
Fälle zuständig.
Shownotes: Episode Plaudern mit Partsch:
"Staatsanwaltschaft: Nö! Christoph: Verfassungsbeschwerde!"
(R)ECHT INTERESSANT! - Live mit Dr. Alexander Stevens
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