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  4. 016 Dürfen Heilpraktiker Messenger wie Whatsapp nutzen?
In dieser Folge geht es um die Frage, ob und unter welchen
Voraussetzungen WhatsApp in der Heilpraktikerpraxis genutzt
werden darf - etwa für Terminabsprachen, Rückfragen zur Therapie
oder den Austausch von Befunden. Dr. René Sasse, Rechtsanwalt und
Gründer von Heilpraktikerrecht.com, erklärt verständlich, warum
der Messenger im beruflichen Kontext rechtlich heikel ist und wo
genau die Probleme beginnen

Du erfährst, welche Rolle der automatische Adressbuchabgleich
spielt und warum dabei auch Daten von Patienten betroffen sein
können, die WhatsApp selbst gar nicht nutzen. Ein zentraler Punkt
ist der Umgang mit Gesundheitsdaten und sogenannten Metadaten
sowie die Frage, welche Verantwortung Heilpraktiker nach der
DSGVO tragen.

Die Folge beleuchtet außerdem, warum Einwilligungen von Patienten
oft nicht ausreichen, welche DSGVO‑Grundsätze trotzdem
eingehalten werden müssen und weshalb datenschutzfreundliche
Voreinstellungen bei WhatsApp problematisch sind. Auch Themen wie
Datenverarbeitung außerhalb der EU, fehlende
Kontrollmöglichkeiten über Löschfristen, Backups und die
besonderen Anforderungen an die Dokumentationspflicht kommen zur
Sprache.

Zum Schluss geht es um mögliche Risiken und Konsequenzen: von
Schadensersatzansprüchen einzelner Patienten bis hin zu
Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden und was du beachten solltest,
falls du WhatsApp künftig nicht mehr nutzen möchtest.

Die Folge liefert damit eine fundierte rechtliche Einordnung und
zeigt, warum datenschutzkonforme Alternativen im Praxisalltag
eine wichtige Rolle spielen können.

Weiterführende Links:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/st/20210429_DSK_Stellungnahme_Messengerdienste_Krankenhausbereich.pdf

AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 20.03.2017 - F 111/17 EASO:
https://openjur.de/u/2187467.html

https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2023/09/19/und-taeglich-gruesst-das-whatsapp-tier-diesmal-die-business-app/

https://heilpraktikerrecht.com/bereiche-des-heilpraktikerrechts/berufspflichten-fuer-heilpraktiker/whatsapp-nutzung-durch-therapeuten/

www.heilpraktikerrecht.com

https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/

Disclaimer:

Meine Videos stellen keine anwaltliche Beratung dar und ersetzen
keine individuelle Rechtsberatung. Die Ausführungen dienen
ausschließlich der allgemeinen Information. Ich übernehme deshalb
keine Haftung dafür, falls jemand ohne anwaltliche Unterstützung
konkrete Rechtsfragen mit Hilfe meiner Ausführungen klärt. Bitte
wendet Euch für eine individuelle Rechtsberatung an einen
Rechtsanwalt.

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„016 Dürfen Heilpraktiker Messenger wie Whatsapp nutzen?“

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