Anti-Presse-Gesetz in Schleswig-Holstein?

Anti-Presse-Gesetz in Schleswig-Holstein?

vor 2 Wochen
Verwaltungsakt? Realakt? Oder eher "Egalakt" für die Pressefreiheit?
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Ein Blick in die Akten von Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch

Beschreibung

vor 2 Wochen

Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch

Diesmal: Verschlimmbessert Schleswig-Holstein beim Thema
Pressefreiheit und Transparenz?
Ach dafür war es gut, in der Uni zu lernen, was
der Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Realakt ist!
Vielleicht erinnert Ihr Euch an die Episode "Tschüss,
schnelle Presseauskunft!" v. 17.10.2025.

Das OVG Schleswig-Holstein hatte mal eben eine seit über 60
Jahren bestehende Rechtssprechungspraxis über Bord geworfen. Der
landespresserechtliche Auskunftsanspruch sollte jetzt ein
Verwaltungsakt sein. Effekt:
Mehr Warterei für die Presse, mehr Arbeit für Behörden.

Wir fanden: Eigentlich sagt man ja eher in Hamburg "Tschüss",
jetzt aber auch in Schleswig-Holstein.

Das Ganze geht nun in eine neue Runde: Ein
Gesetzgebungsverfahren! Da kann man mal sehen, was ein Anwalt mit
einem spannenden Fall so alles auslösen kann!

Wird jetzt alles gut? Nicht doch!
Schleswig-Holstein hat sich überlegt, dass man es doch ruhig beim
Verwaltungsakt belassen könnte. Dafür streicht man einfach das
Vorverfahren. Mit der Konsequenz, dass die Presse stets sofort
eine mit Kosten verbundene Klage erheben müsste.

Kirsche auf der Sahnehaube: Unternehmen in privater Hand können
keine Verwaltungsakte erlassen. Sind damit z.B. Energieträger
raus aus der Verantwortung? Und beißt sich das nicht mit einer
Entscheidung des BGH? Der hatte nämlich schon festgestellt, dass
der presserechtliche Auskunftsanspruch sich auch gegen
Unternehmen in privater Rechtsform richtet, wenn diese von der
öffentlichen Hand beherrscht werden.

Und nun?

Zum Glück hat sich Chistoph im Rahmen der Expertenanhörung auch
im Gesetzgebungsverfahren zu Wort gemeldet. Es bleibt
spannend!

Shownotes:"Tschüss, schnelle
Presseauskunft" auf YouTube

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