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  3. Tier im Recht Podcast
  4. Besonderheiten der Hundegesetze in den Bundesländern
In dieser Folge von „Tier im Recht“ spricht Rechtsanwältin Gianna
Chiappa über die rechtlichen Rahmenbedingungen der deutschen
Hundegesetzgebung. Nachdem sie in der letzten Episode allgemein
über die Einstufung als gefährlicher Hund gesprochen hat, zeigt sie
heute die deutlichen Unterschiede zwischen den einzelnen
Bundesländern auf. Es geht unter anderem um diese Themen:
Rheinland-Pfalz: Warum eine versäumte Halteerlaubnis direkt zur
„illegalen Hundehaltung“ führt und was man unter einem
„berechtigten Interesse“ für Listenhunde versteht. Niedersachsen:
Gianna erklärt, warum dieses Land ohne Rasseliste auskommt und
stattdessen auf Sachkundenachweise und Versicherungspflicht für
alle setzt. Hessen: Hier blickt sie auf die besonders lange
Rasseliste und die strikte Regelung, nach der gefährliche Hunde nur
einzeln ausgeführt werden dürfen. Baden-Württemberg: Gianna erklärt
die Unterscheidung zwischen „Kampfhunden“ und „gefährlichen Hunden“
sowie die Gefahr durch unkontrolliertes Hetzen von Wild. Mit dieser
Folge gibt es wertvolle Tipps für Hundehalter, besonders wenn ein
Umzug in ein anderes Bundesland bevorsteht.
https://kanzleichiappa.de/ https://tierimrecht.de/
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„Besonderheiten der Hundegesetze in den Bundesländern“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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