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Beschreibung
vor 1 Monat
Ein Arbeitgeber zahlt 46 Mitarbeitern eine außertarifliche Zulage
und beruft sich auf rein individuelle Vereinbarungen. Das LAG
Rheinland-Pfalz sieht das anders und bestätigt die Einsetzung
einer Einigungsstelle. Warum die Verteilungsgrundsätze hier den
kollektiven Tatbestand begründen und was das für die Praxis
bedeutet.
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