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True Crime aus dem Südwesten. Der ehemalige Bundesrichter Dr. Thomas Fischer und ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt sprechen über wahre Verbrechen.
Beschreibung
vor 2 Tagen
Ein Mandant und sein Anwalt treffen sich in dessen Kanzlei im
ersten Stock eines Einfamilienhauses in Hamburg. Die beiden sind
befreundet, sprechen über rechtliche Angelegenheiten ebenso wie
über Privates und betrinken sich. Am späten Abend verabschieden sie
sich. Doch der Mandant verlässt das Haus nicht. Als der Anwalt im
Untergeschoss Geräusche hört, nimmt er seinen Revolver, schleicht
zur Treppe und schießt im Dunkeln auf eine Gestalt auf dem
Treppenabsatz. Dann geht er zurück in seine Kanzlei. Kurz darauf
hört er wieder Geräusche. Diesmal aus dem Wohnzimmer. Wieder greift
er zur Waffe, rennt die Treppe hinunter, reißt die Wohnzimmertür
auf und schießt in den dunklen Raum. Erst am nächsten Morgen ruft
er die Polizei an und sagt, dass er aus Versehen seinen Mandanten
erschossen habe. Holger Schmidt und Mr. Strafrecht Thomas Fischer
diskutieren den Fall und das erstaunlich milde Urteil und kommen zu
dem Schluss, dass dieser seltsame Fall den Stempel „Klassiker des
Strafrechts“ verdient hat.
ersten Stock eines Einfamilienhauses in Hamburg. Die beiden sind
befreundet, sprechen über rechtliche Angelegenheiten ebenso wie
über Privates und betrinken sich. Am späten Abend verabschieden sie
sich. Doch der Mandant verlässt das Haus nicht. Als der Anwalt im
Untergeschoss Geräusche hört, nimmt er seinen Revolver, schleicht
zur Treppe und schießt im Dunkeln auf eine Gestalt auf dem
Treppenabsatz. Dann geht er zurück in seine Kanzlei. Kurz darauf
hört er wieder Geräusche. Diesmal aus dem Wohnzimmer. Wieder greift
er zur Waffe, rennt die Treppe hinunter, reißt die Wohnzimmertür
auf und schießt in den dunklen Raum. Erst am nächsten Morgen ruft
er die Polizei an und sagt, dass er aus Versehen seinen Mandanten
erschossen habe. Holger Schmidt und Mr. Strafrecht Thomas Fischer
diskutieren den Fall und das erstaunlich milde Urteil und kommen zu
dem Schluss, dass dieser seltsame Fall den Stempel „Klassiker des
Strafrechts“ verdient hat.
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