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Beschreibung
vor 2 Monaten
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsfolgen bei fehlerhafter
Massenentlassungsanzeige drastisch verschärft. Kündigungen können
nun unheilbar unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die
Reihenfolge von Konsultation und Anzeige nicht einhält. Für
Betriebsräte ergeben sich daraus neue Einflussmöglichkeiten bei
Betriebsänderungen.
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