Krank, aber im Amt – Hessisches LAG zur Nachladung von Ersatzmitgliedern

Krank, aber im Amt – Hessisches LAG zur Nachladung von Ersatzmitgliedern

vor 2 Tagen
Wann Arbeitsunfähigkeit nicht zur Amtsunfähigkeit führt und welche Pflichten den Betriebsratsvorsitzenden bei der Einladung treffen – eine Entscheidung des Hessischen LAG (16 TaBVGa 2/26).
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 2 Tagen

Ein erkranktes Betriebsratsmitglied wird rund drei Jahre nicht
zur Sitzung eingeladen. Das Hessische LAG stellt klar:
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Amtsunfähigkeit.
Eine praxisrelevante Entscheidung mit Folgen für die Nachladung
von Ersatzmitgliedern.

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