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Beschreibung
vor 2 Tagen
Ein erkranktes Betriebsratsmitglied wird rund drei Jahre nicht
zur Sitzung eingeladen. Das Hessische LAG stellt klar:
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Amtsunfähigkeit.
Eine praxisrelevante Entscheidung mit Folgen für die Nachladung
von Ersatzmitgliedern.
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