Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Monat
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Hausverwalter und
Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, mehrere
Vergleichsangebote einzuholen. Diese alte „3-Angebote-Regel“, die
sich in vielen Köpfen festgesetzt hat, war eigentlich nie Gesetz –
sondern eher Praxis und Auslegung durch untere Gerichte.
Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, mehrere
Vergleichsangebote einzuholen. Diese alte „3-Angebote-Regel“, die
sich in vielen Köpfen festgesetzt hat, war eigentlich nie Gesetz –
sondern eher Praxis und Auslegung durch untere Gerichte.
Weitere Episoden
4 Minuten
vor 6 Tagen
3 Minuten
vor 1 Woche
5 Minuten
vor 2 Wochen
2 Minuten
vor 2 Wochen
3 Minuten
vor 3 Wochen
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.