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Beschreibung
vor 3 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Hausverwalter und
Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, mehrere
Vergleichsangebote einzuholen. Diese alte „3-Angebote-Regel“, die
sich in vielen Köpfen festgesetzt hat, war eigentlich nie Gesetz –
sondern eher Praxis und Auslegung durch untere Gerichte.
Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, mehrere
Vergleichsangebote einzuholen. Diese alte „3-Angebote-Regel“, die
sich in vielen Köpfen festgesetzt hat, war eigentlich nie Gesetz –
sondern eher Praxis und Auslegung durch untere Gerichte.
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