Verhafteter Soldat tritt in Hungerstreik - von Multipolar
vor 1 Jahr
Der Schlachtruf „My body my choice“ gilt nicht fü…
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Schlachtruf „My body my choice“ gilt nicht für alle und nicht
zu jeder Zeit. Schon zur Ermittlung der Infektionsketten ist im
Infektionsschutzgesetz, im Abschnitt „Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten“ unter § 25 (5) verankert, dass die Grundrechte der
körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der
Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können, wenn,
ja, wenn der Infektionsfall eintritt: Zitat: „Ergibt sich oder ist
anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig,
ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist ...“. Und wenn, wieder
die Tatsachen, behauptet wird, die Corona-Infektionsketten könnten
durch die als Impfung deklarierte mod mRNA-Spritze unterbrochen
oder eingedämmt werden, muss das doch erst recht gelten, oder
nicht? Nur so lässt sich erklären, dass der Bundeswehrsoldat
Alexander Bittner seine Freiheit eingebüßt hat, weil er sein Recht
auf körperliche Unversehrtheit ernst genommen hatte. Er verweigerte
sich den Spritzen. Jetzt wurde er in der JVA Ingolstadt inhaftiert
und trat in Hungerstreik. Hören Sie eine Meldung von Multipolar,
die Sabrina Khalil für uns eingelesen hat.
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0108 Bild: KI
zu jeder Zeit. Schon zur Ermittlung der Infektionsketten ist im
Infektionsschutzgesetz, im Abschnitt „Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten“ unter § 25 (5) verankert, dass die Grundrechte der
körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der
Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können, wenn,
ja, wenn der Infektionsfall eintritt: Zitat: „Ergibt sich oder ist
anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig,
ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist ...“. Und wenn, wieder
die Tatsachen, behauptet wird, die Corona-Infektionsketten könnten
durch die als Impfung deklarierte mod mRNA-Spritze unterbrochen
oder eingedämmt werden, muss das doch erst recht gelten, oder
nicht? Nur so lässt sich erklären, dass der Bundeswehrsoldat
Alexander Bittner seine Freiheit eingebüßt hat, weil er sein Recht
auf körperliche Unversehrtheit ernst genommen hatte. Er verweigerte
sich den Spritzen. Jetzt wurde er in der JVA Ingolstadt inhaftiert
und trat in Hungerstreik. Hören Sie eine Meldung von Multipolar,
die Sabrina Khalil für uns eingelesen hat.
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