Staatsfunk - von Michael Meyen

Staatsfunk - von Michael Meyen

vor 5 Monaten
15. Oktober 2025: In einer Klage gegen den Bayeri…
28 Minuten
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Beschreibung

vor 5 Monaten
15. Oktober 2025: In einer Klage gegen den Bayerischen Rundfunk
urteilt das Bundesverwaltungsgericht wie folgt: „Die Erhebung des
Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in
Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und
meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren
Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Klägerin aus Bayern hatte auf
Befreiung von Rundfunkgebühren geklagt, da ihrer Meinung nach die
systematische Einseitigkeit und Staatsnähe der Berichterstattung
gegen die Programmgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(ÖRR) verstoße, zumal mit eben diesen Programmgrundsätzen die
Zwangsabgaben gerechtfertigt würden. Zuvor hatte der CSU-nahe
Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen – wenig
überraschend, sitzt dessen Präsidentin doch zugleich im
Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Wie ausgewogen oder eher
propagandistisch die vermeintlich demokratischen Medien des ÖRR
agieren, untersucht der Medienwissenschaftler und Professor für
Kommunikationswissenschaft an der LMU München, Michael Meyen seit
vielen Jahren. Hören Sie seinen Beitrag „Staatsfunk“. Sie können
den Artikel nachlesen bei Multipolar unter dem Titel „Ein Rundfunk
im Auftrag des Volkes“:
https://multipolar-magazin.de/artikel/ein-rundfunk-im-auftrag-des-volkes.
Dort finden Sie auch die jeweiligen Fußnoten mit Quellenangaben,
die wir hier nicht berücksichtigen konnten. Der Beitrag ist ein
Auszug aus Michael Meyens Buch „Staatsfunk“, das im
Hintergrund-Verlag erschienen ist:
https://www.buchkomplizen.de/buecher/medien/staatsfunk.html Die in
der Abmoderation erwähnt Initiative „Leuchtturm ARD“ finden Sie
unter: https://leuchtturmard.de/ Sprecher: Karsten Troyke
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