Update für Balkonkraftwerke: Neue Regelungen ab März 2026
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vor 1 Tag
Seit dem 1. März 2026 gelten die neuen VDE-Regeln für
Steckersolargeräte. Was früher eine rechtliche Grauzone war, ist
jetzt klar definiert: Sicherer, leistungsstärker und
bürokratiearm. In dieser Folge erfährst du, warum es für Mieter
in Mehrfamilienhäusern (MFH) noch nie so einfach war, eigenen
Strom zu produzieren.
Die Kernpunkte der neuen VDE-AR-N 4105:2026-03:
800 Watt Einspeisung: Die Grenze für Wechselrichter
wurde offiziell von 600 auf 800 VA (Watt) angehoben.
Schuko-Stecker ist Standard: Der Betrieb über die
herkömmliche Haushaltssteckdose ist nun normkonform (in
Verbindung mit der DIN VDE V 0126-95).
2.000 Watt Modulleistung: Du darfst deutlich mehr
Solarfläche (bis zu 2 kWp) installieren, um auch bei Schatten
oder Bewölkung die 800 Watt voll auszureizen.
Anmeldung extrem vereinfacht: Nur noch die Registrierung
im Marktstammdatenregister ist nötig – das Formular F.1.2
ersetzt komplizierte Fachbetriebs-Anmeldungen.
Warum das für Mieter wichtig ist:
Die neue Norm gibt dir die nötigen Argumente gegenüber Vermietern
oder der Hausverwaltung an die Hand. Die Installation ist nun als
„sicherer Standard“ anerkannt, was die Zustimmungserteilung
erheblich erleichtert.
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