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Beschreibung
vor 2 Monaten
Heute befassen wir uns mit der jüngsten BNetzA-Klarstellung zum
Wärmepumpenprivileg (§ 22 EnFG). Es gibt keine rückwirkende
Befreiung für 2023/2024, aber volle Anwendung für 2025. Wir
analysieren die Auswirkungen für Stadtwerke, die Bedeutung der
Meldefrist 31. März 2026 und geben Handlungsempfehlungen für
Compliance, Abrechnung und strategische Netzplanung. Eine präzise
Umsetzung ist entscheidend für die Dekarbonisierung und
Kundenbindung.
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