Beschreibung
vor 2 Monaten
Der Streit um den Begriff Unabhängigkeit trifft Versicherungsmakler
ins Mark. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wird
öffentlich schnell behauptet, Makler dürften sich nicht mehr
unabhängig nennen. Makler Alexander Koch widerspricht dieser
Verkürzung, fordert mehr Differenzierung und kritisiert das
schnelle Zurückweichen der Interessenvertretungen. Außerdem geht es
um strukturelle Unabhängigkeit, die Sicht normaler Mandanten,
fehlende empirische Grundlagen im Verbraucherschutz und eine von
UFKB beauftragte Verbraucherbefragung. Ausblick: Das
Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln Ende Februar
2026.
ins Mark. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wird
öffentlich schnell behauptet, Makler dürften sich nicht mehr
unabhängig nennen. Makler Alexander Koch widerspricht dieser
Verkürzung, fordert mehr Differenzierung und kritisiert das
schnelle Zurückweichen der Interessenvertretungen. Außerdem geht es
um strukturelle Unabhängigkeit, die Sicht normaler Mandanten,
fehlende empirische Grundlagen im Verbraucherschutz und eine von
UFKB beauftragte Verbraucherbefragung. Ausblick: Das
Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln Ende Februar
2026.
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