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Heizungen von 2010 müssen jetzt geprüft werden – was Eigentümer
wissen müssen

Für viele Eigentümer kommt es überraschend:

Heizungsanlagen aus dem Jahr 2010 unterliegen ab jetzt einer
gesetzlichen Prüfpflicht. Grundlage ist § 60b des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Betroffen sind Wohngebäude mit
mindestens sechs Wohneinheiten und klassische Heizungsanlagen
mit Wasser als Wärmeträger – also Gas-, Öl- und Holzheizungen.

In dieser Folge erklären wir,

wen die Prüfpflicht betrifft,

welche Fristen gelten,

was bei der Heizungsprüfung konkret kontrolliert wird

und welche Pflichten sich aus den Ergebnissen ergeben.

Das erwartet dich in dieser Episode:

Warum Heizungen nach 15 Betriebsjahren überprüft werden
müssen

Welche Anlagen 2026 zwingend geprüft sein müssen – und bis
wann

Welche Ausnahmen das Gesetz vorsieht

Was Fachleute bei der Heizungsprüfung genau untersuchen

Warum der hydraulische Abgleich dabei eine zentrale Rolle
spielt

Welche Nachbesserungen verpflichtend sein können

Welche einfachen Maßnahmen oft schon spürbare
Energieeinsparungen bringen

Wie sich die Prüfung sinnvoll mit Wartung oder
Schornsteinfegerterminen kombinieren lässt

Besonders relevant für:

Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

Hausverwaltungen

Bestandshalter und Investoren

Sanierungs- und Energieberatungsnahe Zielgruppen

Die Folge ordnet ein, warum es bei der Prüfpflicht nicht um
Bürokratie, sondern um effizienten Betrieb im Bestand geht
– und weshalb frühzeitiges Handeln Zeit, Kosten und Diskussionen
spart.

Mehr zum hydraulischen Abgleich
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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