Rosenmontagsumzug - Anklage akzeptiert - Wolfsabschuss
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vor 2 Wochen
Trotz Regens feierten knapp 90.000 Menschen den Freiburger
Rosenmontagsumzug. Ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn hat den
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung angenommen. Ein
Gericht hat die Freigabe zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs
bestätigt.
Rosenmontagsumzug. Ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn hat den
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung angenommen. Ein
Gericht hat die Freigabe zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs
bestätigt.
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