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Beschreibung
vor 3 Monaten
Gemäss Privatim, der Konferenz der schweizerischen
Datenschutzbeauftragten, ist die «Auslagerung von sensitiven
Personendaten durch öffentliche Organe in Cloud-Lösungen
internationaler Anbieter […] in den meisten Fällen
unzulässig». Dürfen Behörden noch Cloud-Dienste von Microsoft und
anderen internationalen Anbietern nutzen?
Datenschutzbeauftragten, ist die «Auslagerung von sensitiven
Personendaten durch öffentliche Organe in Cloud-Lösungen
internationaler Anbieter […] in den meisten Fällen
unzulässig». Dürfen Behörden noch Cloud-Dienste von Microsoft und
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