Beschreibung
vor 3 Monaten
Die Bewertung, ob eine Maschine/Anlage durch einen Umbau eine
wesentliche Veränderung erfährt, hängt stark davon ab, ob sie
nach aktuell gültiger Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) oder nach
Maschinenverordnung (EU 2023/1230) – die ab Januar 2027 gültig
ist – durchgeführt wird. Die MVO ist deutlich strenger und je
nach Verändung bzw. Bewertung dessen, zieht sie ein neues
Konformitätsbewertungsverfahren nach sich. Eine kleine Änderung
kann sich so schnell zur Kostenfalle entpuppen.
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