Wohnungsmarkt: "Gleichbehandlungsgesetz zu beachten"

Wohnungsmarkt: "Gleichbehandlungsgesetz zu beachten"

vor 4 Monaten
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Beschreibung

vor 4 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Maklerbüros dürfen
Wohnungssuchende mit ausländisch klingendem Namen nicht
benachteiligen. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, begrüßt
das Urteil und erklärt die klare Haltung seines Verbands. Von WDR
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