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Herzlich Willkommen zu Folge 4 und heute sprechen wir über Tipps
und Tricks für die Immobiliensuche.

Hartnäckigkeit & Understatement zahlt sich aus und es geht
darum, wann man auf jeden Fall zum Hörer greifen sollte und was
man auf keinen Fall tun sollte.

Wo findet man Immobilien, die nicht in den gängigen Portalen
inseriert sind?

Exkurs: Zwangsversteigerung inkl. Bieterverfahren - das
Portal für alle Bundesländer findet ihr hier.

Und zur Frage, ob man ein Haus für 1 € verkaufen darf:

Ja, man darf ein Haus für 1 € verkaufen, aber in der Praxis
ist es rechtlich und steuerlich ein Sonderfall – meist
wird ein solches Geschäft als gemischte
Schenkung behandelt. Ein Kaufvertrag über ein Haus für 1 €
ist grundsätzlich möglich, solange er notariell beurkundet
wird.

Der Kaufpreis von 1 € liegt aber deutlich unter
dem Verkehrswert der Immobilie. Dadurch liegt kein
„normaler Kaufvertrag“ vor, sondern eine Mischung aus
Kauf (1 €) und Schenkung (Differenz zum Verkehrswert).

Grunderwerbsteuer wird auf
den Kaufpreis erhoben, hier also
auf 1 €. faktisch fast nichts. Aber: Das Finanzamt prüft,
ob es sich in Wahrheit (teilweise) um eine Schenkung handelt.
Auf den „geschenkten Teil“
kann Schenkungssteuer anfallen.
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt stark von der
Verwandtschaft ab:

- Ehepartner/Kinder haben hohe Freibeträge (z. B. 500.000 €
für Ehepartner, 400.000 € für Kinder).

- Bei entfernten Verwandten oder Nichtverwandten sind die
Freibeträge sehr niedrig (z. B. 20.000 €).

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„#4 - Tipps und Tricks für die Immobiliensuche“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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