Beschreibung

vor 4 Monaten
Herzlich Willkommen zu Folge 4 und heute sprechen wir über Tipps
und Tricks für die Immobiliensuche.Hartnäckigkeit &
Understatement zahlt sich aus und es geht darum, wann man auf jeden
Fall zum Hörer greifen sollte und was man auf keinen Fall tun
sollte.Wo findet man Immobilien, die nicht in den gängigen Portalen
inseriert sind?Exkurs: Zwangsversteigerung inkl.
Bieterverfahren - das Portal für alle Bundesländer findet ihr
hier.Und zur Frage, ob man ein Haus für 1 € verkaufen darf: Ja,
man darf ein Haus für 1 € verkaufen, aber in der Praxis ist es
rechtlich und steuerlich ein Sonderfall – meist wird ein
solches Geschäft als gemischte Schenkung behandelt. Ein
Kaufvertrag über ein Haus für 1 € ist grundsätzlich möglich,
solange er notariell beurkundet wird.Der Kaufpreis von 1 € liegt
aber deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie.
Dadurch liegt kein „normaler Kaufvertrag“ vor, sondern
eine Mischung aus Kauf (1 €) und Schenkung (Differenz zum
Verkehrswert).Grunderwerbsteuer wird auf
den Kaufpreis erhoben, hier also auf 1 €. faktisch fast
nichts. Aber: Das Finanzamt prüft, ob es sich in Wahrheit
(teilweise) um eine Schenkung handelt. Auf den „geschenkten Teil“
kann Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe der
Schenkungssteuer hängt stark von der Verwandtschaft ab: -
Ehepartner/Kinder haben hohe Freibeträge (z. B. 500.000 € für
Ehepartner, 400.000 € für Kinder).- Bei entfernten Verwandten oder
Nichtverwandten sind die Freibeträge sehr niedrig (z. B. 20.000
€).----------------Wie hat euch Folge 4 gefallen?Hier findest du
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