Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)

Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)

vor 3 Monaten
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat eine Einigungsstelle nur für den Sozialplan eingesetzt
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 3 Monaten

Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine
Einigungsstelle grundsätzlich für
Interessenausgleich und
Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die
Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung
des Hessischen Landesarbeitsgerichts.

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