Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat eine Einigungsstelle nur für
den Sozialplan eingesetzt
23 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine
Einigungsstelle grundsätzlich für
Interessenausgleich und
Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die
Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung
des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
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