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Beschreibung
vor 5 Monaten
Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine
Einigungsstelle grundsätzlich für
Interessenausgleich und
Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die
Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung
des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
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