Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI
6 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause ohne die Hilfe eines
ambulanten Pflegedienstes gepflegt werden erhalten einen
Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 ist er
verpflichtend in Anspruch zu nehmen. Was sich hinter dem Begriff
„Beratungsbesuch“ verbirgt, welchen Nutzen das für Sie hat und ob
man einen Beratungsbesuch auch mit einem Pflegegrad 1 bekommt
erfahren Sie in dieser Folge.
Weitere Informationen:
Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und
Anleitung (Verbraucherzentrale)
Anerkannte Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie auf
Pflegeloste (vdek)
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