Verwaltungsrecht AT: Widerruf, Entschädigung und Erstattung

Verwaltungsrecht AT: Widerruf, Entschädigung und Erstattung

16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Widerruf, der
Entschädigung und der Erstattung im Rahmen eines rechtmäßigen
Verwaltungsaktes. Der Widerruf eines Verwaltungsakts ist die
Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts
durch die Behörde selbst, meist wegen geänderter Umstände oder
aus Gründen des öffentlichen Interesses. Anders als die
Rücknahme, die einen Rechtsfehler voraussetzt, ist der Widerruf
also auf einen rechtmäßigen Bescheid gerichtet. Die gesetzliche
Grundlage hierfür ist § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG). 


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