Kaiju-Gast-Land: Jan mit Zeiram (1991)
2 Stunden 23 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Einmal mehr Besuch bei uns im Kaijuland. Und einmal mehr
prominenter Besuch, denn Jan von den „Glotzenden Zimbelaffen“
komplettierte das Trio um Henning und Randy. Im Gepäck dabei der
japanische Science Fiction- und Fantasy-Spielfilm Zeiram aus dem
Jahre 1991von Keita Amemiya.
Die Handlung dreht sich um einen weiblichen Kopfgeldjäger namens
Iria, die auf die Erde kommt, um ein gefährliches außerirdisches
Wesen namens Zeiram zu fangen. Zeiram ist ein nahezu
unzerstörbares Monster, das sowohl fortschrittliche Technologie
als auch organische Waffen einsetzen kann. Iria wird bei ihrer
Mission von zwei Elektrikern unterstützt, die unbeabsichtigt in
ihren Kampf verwickelt werden. Gemeinsam müssen sie gegen Zeiram
antreten und versuchen, das Monster zu besiegen, bevor es die
Menschheit bedroht.
Vielen Dank an Jan für seinen mehr als willkommenen Besuch im
Kaijuland. Gerne immer wieder. Und schaue gerne mal bei den
„Glotzenden Zimbelaffen“ vorbei. Den Link findest Du weiter unten
unter „Fremde Verweise“.
Dein Team vom Kaijuland Podcast
Henning, Randy und TeeJay
--- Zeitsprungmarken
00:00:00 - Einstimmung
00:00:32 - Vorspann
00:01:06 - Begrüßung und Gast
00:05:10 - Und heute geht es um...
00:06:16 - Zum Vorverständnis
00:15:19 - Inhalt und Eindrücke
00:35:52 - Filmstart
01:23:46 - Die Besetzung
02:20:32 - Verabschiedung
02:23:20 - Abspann
--- Fremde Verweise
https://glotzende.zimbelaffen.de/ - Hört hier die glotzenden
Zimbelaffen
https://www.youtube.com/watch?v=SjtYWtumafc – Trailer auf YouTube
--- Eigene Verweise
https://kaijuland.de – Unser und Dein eigenes Kaijuland
https://www.youtube.com/@Kaijuland-Podcast – Auf YouTube
zusätzlich mit Videoinhalten
--- Kontaktmöglichkeiten und Netzwerk
E-Mail: podcast@kaijuland.de
Instagram:
https://www.instagram.com/kaijuland_der_podcast?igsh=cWRnbDNhcTVyd2g1&utm_source=qr
Facebook:
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X: http://www.twitter.com/henning_strauss
--- Hinweis zum Urheberrecht
Laut "Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von
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(Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz - UrhDaG)", Teil 4,
Mutmaßlich erlaubte Nutzungen, § 10 Geringfügige Nutzungen: Die
folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im
Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu
kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher
Einnahmen dienen: Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur.
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