Verwaltungsrecht AT: Rückname eines Verwaltungsaktes

Verwaltungsrecht AT: Rückname eines Verwaltungsaktes

13 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

In dieser Folge erhältst Du einen Überblick über die Rücknahme
eines rechtswidrigen VA. Die Rücknahme eines Verwaltungsakts ist
die nachträgliche Korrektur einer behördlichen Entscheidung, wenn
diese von Anfang an rechtswidrig war. Sie wird
durch die zuständige Behörde vorgenommen und wirkt auf den
Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung zurück, wodurch der
Verwaltungsakt so wirkt, als hätte es ihn nie gegeben. Eine
Rücknahme ist unter anderem an eine Jahresfrist gebunden, wenn
der Verwaltungsakt begünstigend war, und erfordert, dass der
Verwaltungsakt tatsächlich rechtswidrig war. 


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