Folge #28 - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Folge #28 - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

5 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Nach Vertragsende darf der Handelsvertreter nahtlos für einen
Wettbewerber tätig werden. Wenn der Unternehmer das nicht will,
kann er mit dem Handelsvertreter ein Wettbewerbsverbot
vereinbaren. Das ist aber nur in Grenzen zulässig. Und kostet
Geld. Näheres erfahren Sie in Folge 28 unseres Podcasts.

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