150 Fragen zur Straftataufklärung - Mitbestimmungspflichtiger Personalfragebogen? (LArbG Niedersachsen - rechtskräftig)
Sind standardmäßige Fragen zur Aufklärung von Straftaten
mitbestimmungspflichtig?
19 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Der Arbeitgeber stellt Beschäftigten 150 vorbereitete Fragen zur
Diebstahlaufklärung. Handelt es sich um einen
mitbestimmungspflichtigen Personalfragebogen?
Darum ging es in einer Entscheidung des
Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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