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Beschreibung
vor 8 Monaten
Hier klären wir ohne Marketing-Gedöns die Frage: „Werbung vs.
Information“ – und ob Kaltakquise-E-Mails im B2B zulässig sind.
Guido spricht mit Dr. Christoph Pitsch (Anwalt, Trier) über
UWG-Grundlagen, warum Kaltmailing keine Straftat ist, wo Bußgelder
lauern (Telefonwerbung), weshalb Briefpost privilegiert ist und
wann B2B-Mails über Impressums-/öffentliche Adressen als
stillschweigend akzeptiert gelten. Plus Praxisregeln für KMU:
Portfolio-Bezug, sachlicher Ton, schneller Opt-out – und keine
Weihnachtsbäume an Stahlbauer. Fazit: Information und Werbung
lassen sich bei Kaltakquise nicht trennen – aber man kann es seriös
machen. Portfolio-Bezug, respektvoller Ton, schneller
Ausstiegsknopf. So bleibt’s nützlich statt nervig. Hinweis: keine
Rechtsberatung.
Information“ – und ob Kaltakquise-E-Mails im B2B zulässig sind.
Guido spricht mit Dr. Christoph Pitsch (Anwalt, Trier) über
UWG-Grundlagen, warum Kaltmailing keine Straftat ist, wo Bußgelder
lauern (Telefonwerbung), weshalb Briefpost privilegiert ist und
wann B2B-Mails über Impressums-/öffentliche Adressen als
stillschweigend akzeptiert gelten. Plus Praxisregeln für KMU:
Portfolio-Bezug, sachlicher Ton, schneller Opt-out – und keine
Weihnachtsbäume an Stahlbauer. Fazit: Information und Werbung
lassen sich bei Kaltakquise nicht trennen – aber man kann es seriös
machen. Portfolio-Bezug, respektvoller Ton, schneller
Ausstiegsknopf. So bleibt’s nützlich statt nervig. Hinweis: keine
Rechtsberatung.
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