Kein Sonderkündigungsschutz von Wahlinitiatoren in der Probezeit? (LArbG München)
Das LAG München vertritt bei dieser Frage einen klaren Standpunkt
17 Minuten
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vor 1 Monat
Können Wahlinitiatoren sich auf einen
Sonderkündigungsschutz berufen, auch wenn sie
sich noch in der Probezeit befinden? Damit musste sich zuletzt
das Landesarbeitsgericht München befassen.
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