Kein Sonderkündigungsschutz von Wahlinitiatoren in der Probezeit? (LArbG München)

Kein Sonderkündigungsschutz von Wahlinitiatoren in der Probezeit? (LArbG München)

vor 6 Monaten
Das LAG München vertritt bei dieser Frage einen klaren Standpunkt
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 6 Monaten

Können Wahlinitiatoren sich auf einen
Sonderkündigungsschutz berufen, auch wenn sie
sich noch in der Probezeit befinden? Damit musste sich zuletzt
das Landesarbeitsgericht München befassen.

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