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vor 4 Monaten
Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.
Wenn der Gesetzgeber nicht aktiv wird, stehen Behörden vor einem
Problem: Wie den Rechten von Transpersonen in Haft Rechnung
tragen? Nach welchen Kriterien soll welche Entscheidung getroffen
werden? Da ist guter Rat teuer.
Eine Justizvollzugsanstalt in Brandenburg stand vor dem Problem
und hat sich für eine Verlegung entschieden. Doch aufgrund
welcher Kriterien und wer hat die Entscheidung eigentlich
getroffen? Die Presse wollte es genauer wissen und klagte auf
Auskunft. Nachvollziehbar, denn wenn es an entsprechenden
Regelungen fehlt, möchte man ja gerne mehr über den Ablauf und
die Hintergründe dieser Entscheidung wissen. Doch die Behörden
schweigen.
Das ist weder gut für die Rechte der Betroffenen, noch für das
grundgesetzlich geschütze Recht der Presse, zu
recherchieren.
Artikel Verfassungsblog: Queer im Gefängnis
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