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Beschreibung
vor 1 Jahr
"Darf der Handelsvertreter für Wettbewerber tätig werden?" - Die
Tätigkeit für einen Konkurrenten ist der Kündigungsgrund Nummer 1
für fristlose Kündigungen. Im Gesetz ist die (Un-)Zulässigkeit
aber nicht ausdrücklich geregelt. Grund genug, diese Frage in
unserem Podcast zu behandeln.
Weiterführende Quellen:
*Zitiertes Urteil des BGH (hochhackige Damenschuhe vs.
sportliche Schuhe mit flachen Absätzen): Urteil vom 21.3.1966,
VII ZR 116/64. *zum Wettbewerbsverbot: Westphal/Korte,
Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 6 Rn. 15 ff.
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