Folge #7 - Fristlos kündigen – aber fristgerecht!
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn der Handelsvertreter den Vertrag schwer verletzt, kann der
Unternehmer außerordentlich kündigen. Und umgekehrt gilt das
gleiche für den Handelsvertreter. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung ist aber zeitlich begrenzt – zu langes Zögern kann zur
Unwirksamkeit führen. Wie viel Zeit darf man sich nehmen, bevor
man die Kündigung ausspricht? Darum geht es in Folge 7 unseres
Podcasts.
Weiterführende Quellen:
Zur außerordentlichen Kündigung: Westphal/Korte,
Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap 12 Rn. 49 ff.
BGH, Urteil v. 29.6.11 – VIII ZR 212/08 (keine
2-Wochen-Frist; Fristbeginn bei Dauerverstößen).
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