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Beschreibung
vor 1 Jahr
Gelegentlich wird im Vertrag mit dem Handelsvertreter vereinbart,
dass dieser den Ausgleich schon während der Vertragslaufzeit in
Form von laufenden Zahlungen erhalten soll. Manchmal soll das
tatsächlich den Interessen beider Parteien dienen. Oft ist es
aber ein Ansatz, den Ausgleichanspruch dadurch zu ersparen, dass
einfach ein Teil der Provision als Ausgleich umdeklariert wird.
Entsprechend sind die Gerichte skeptisch bis ablehnend. Mehr
erfahren Sie in unserer neuesten Podcastfolge!
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