DAT351 EDÖB verwarnt Bank wegen Missachtung der Auskunftspflicht
Internet-Pranger wegen unvollständiger und verspäteter Auskunft
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte
(EDÖB) verwarnte eine schweizerische Bank wegen Missachtung der
Auskunftspflicht. Die Bank hatte Auskunft unvollständig und
verspätet erteilt, wie der EDÖB unter Namensnennung der Bank
öffentlich mitteilt. Andreas Von Gunten und Martin Steiger
diskutieren den Fall. Zum Beispiel: Ist der Internet-Pranger
sinnvoll? Oder: Was könnten der Bank für strafrechtliche Folgen
drohen?
(EDÖB) verwarnte eine schweizerische Bank wegen Missachtung der
Auskunftspflicht. Die Bank hatte Auskunft unvollständig und
verspätet erteilt, wie der EDÖB unter Namensnennung der Bank
öffentlich mitteilt. Andreas Von Gunten und Martin Steiger
diskutieren den Fall. Zum Beispiel: Ist der Internet-Pranger
sinnvoll? Oder: Was könnten der Bank für strafrechtliche Folgen
drohen?
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