Vewertungsverbot für Videoaufzeichnungen? Hess. LAG sagt: Nein!
Das Hessische Landesarbeitsgericht erteilt Verwertungsverboten eine
Absage - und beruft sich auf das BAG
24 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Muss der Betriebsrat der Verwertung einer
Videoaufzeichnung im Einzelfall zustimmen? Oder liefe
das auf ein faktisches Verwertungsverbot hinaus,
das ggf. unzulässig ist? Spannende Fragen, mit denen sich das
Arbeitsgericht Frankfurt und das Hessische
Landesarbeitsgericht befassen mussten.
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