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Beschreibung
vor 7 Monaten
Jede:r Spieler:in hat grundsätzlich das Recht, am Training
seiner/ihrer Mannschaft teilzunehmen. Vereine dürfen Spieler also
nicht einfach ohne Grund vom Mannschaftstraining ausschließen
oder „auslagern“. Solche Maßnahmen – etwa isoliertes Training
oder das dauerhafte Mittrainieren in einer zweiten Mannschaft –
werden oft genutzt, um unliebsame Spieler loszuwerden oder sie
zum Vertragsende zu drängen.Im VdF-Cast erklären Gernot
Baumgartner und Rechtsanwältin Christina Toth, wie die rechtliche
Lage aussieht, welche Grenzen Vereine beachten müssen und was
Spieler:innen tun können, wenn ihr Recht auf Training verletzt
wird. Jetzt reinhören – überall, wo’s Podcasts gibt!
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