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Beschreibung
vor 10 Monaten
Wenn sich die Wegezeiten zur Arbeitsstätte
aufgrund einer arbeitgeberseitigen
Parkplatzänderungen erheblich ändern, greift
dann die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG? Darum ging
es in einer Entscheidung des Arbeitsgerichts
Köln und Landesarbeitsgericht Köln.
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